Die Transparenz-BestätigungTransparenzbericht - Bestätigung

Beauf-
tragung

Transparente Fonds sind die verständlicheren Fonds - Informationsmanagement


Wir, Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, bestätigen hiermit, dass die XY Bank/KVG, handelnd für den Investmentfonds

"Investmentfonds"
ISIN: DE0001234567

die Erstellung eines externen Transparenzberichts in Auftrag gegeben hat. Mit dem quartalsweise erscheinenden Transparenzbericht gewährt der Fondsmanager für den "Investmentfonds" dem Anleger Einsicht in folgende Bereiche der Anlage- und Managementpolitik des o.g. Investmentfonds:

Prüfungs-
inhalte

Transparente Fonds sind die verständlicheren Fonds - Checklist

  • Zuverlässigkeit in der Umsetzung der Anlagerichtlinien

  • Information über eingesetzte Produkte

  • Information über die Anlagestruktur des Fonds und die Anlageklassen

  • Information über die Kosten und Gebühren

  • Information über den Fondspreis und die Wertentwicklung zum jeweiligen Stichtag

  • Informationen über anlegerorientierte Rendite-/Risikokennzahlen

  • Informationen über regelkonforme Umsetzung des Managementkonzepts

Haftungs-
begrenzung

Transparente Fonds sind die verständlicheren Fonds - Bestätigung

"Mit dem Hinweis "Zertifizierte Transparenz" oder "Transparenz-Zertifikat" bestätigt die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, dass der "Investmentfonds" anlegerorientierte erweiterte Transparenz- und Informationsanforderungen erfüllt. Der Hinweis stellt kein Angebot und keine Empfehlung für einen Erwerb dar. Der Hinweis lässt keine Rückschlüsse auf den wirtschaftlichen Erfolg bzw. die zukünftige Entwicklung des "Investmentfonds" zu. Die Rödl & Partner GmbH schließt jede Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen und geäußerten Meinungen zur Gänze aus. Der Transparenzbericht entbindet Verantwortliche weder von persönlichen Sorgfaltspflichten noch von Informationspflichten gegenüber internen und/oder externen Aufsichtsgremien. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass durch Rödl & Partner GmbH keine Prospektprüfung vorgenommen wurde. Das Transparenz-Zertifikat stellt keinen Bestätigungsvermerk im Sinne des §32 WPO dar. Die Rödl & Partner GmbH ist nicht mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt."